Über den Beruf des Heilpraktikers
Der Beruf des Heilpraktikers (HP) ist oft nicht so bekannt und es kursieren auch einige Fehlinformationen über meinen Berufsstand.
Seit den frühen 1930iger Jahren ist dieser Beruf mit Hilfe des Heilpraktikergesetztes geschützt. In diesem Gesetz wird genau geregelt, wer Heilpraktiker werden darf, was wir Heilpraktiker therapeutisch dürfen und was nicht und wie unsere Prüfung gestaltet ist. Außerdem ist festgelegt, dass Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Es gibt dazu in der letzten Zeit im Süden der Bundesrepublik einige Ausnahmeregelungen. Meines Wissens aber nicht für ein nördliches Bundesland.
Für Sie als Interessent ist wichtig: Heilpraktiker darf ich mich nur nennen, wenn ich die Prüfung (schriftlich, wie mündlich) vor dem Amtsarzt bestanden habe.
In den Therapien die ich anwende muß ich , laut Gesetz, arztähnliche Kenntnisse haben. Dies ist durch entsprechende Nachweise unter Umständen zu belegen. Selbstverständlich unterliege ich der Sorgfaltspflicht und der Schweigepflicht.
Der Heilpraktiker darf selbständig Krankheiten diagnostizieren, behandeln, lindern und heilen. Er ist dabei unabhängig von den Ärzten. Außer Ärzten und Heilpraktikern ist dies sonst niemandem in Deutschland bei Menschen erlaubt.
Die Leistung des Heilpraktikers ist eine Privatleistung, rein rechtlich gehen der Patient und der HP einen Dienstvertrag ein.
Es gibt ein paar Möglichkeiten Heilpraktikerleistungen über eine Versicherung, zumindest Anteilsweise, bezahlt zu bekommen. Entweder Sie sind in einer Privatenversicherung, die HP Leistungen mit abdeckt, oder Sie sind Beihilfeversichert oder Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die für diese Fälle benötigten Rechungen schreibe ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).